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Vogelschutzgebiete in den Schären: Sperrzeiten, Abstände, Strafen

Von Martin HöllingerZuletzt aktualisiert am 23. August 2026

Eiderenten, Möwen und Seeschwalben auf einer kahlen Granitschäre, einzelne Vögel im Flug darüber

Im Mai 2024 ging ein Mann bei Själberget im Naturschutzgebiet Biskopsö an Land, um Robben zu beobachten. Das Gebiet ist von Februar bis August gesperrt. Die Rechnung: 30.000 Kronen. Wer in den Schären mit eigenem Boot oder Kajak unterwegs ist, sollte die Sperrzeiten kennen, denn die Grenzen sind auf dem Wasser nicht zu sehen.

Die Grundregel: 1. Februar bis 15. August

In Vogelschutzgebieten gilt in dieser Zeit ein Betretungsverbot, und Sie müssen mindestens 100 Meter Abstand halten. Der Zeitraum wirkt lang, deckt aber genau die kritische Phase ab: Reviersuche, Brut, Aufzucht und die Wochen, in denen die Jungvögel noch nicht flugfähig sind.

Ein aufgeschreckter Brutvogel verlässt das Gelege. Möwen und Krähen brauchen Sekunden, um die Eier zu holen, und bei kaltem Wind reicht schon eine kurze Abwesenheit. Genau deshalb sind es 100 Meter und nicht zehn.

Wo die Frist länger dauert

In einzelnen Gebieten reicht die Sperre bis zum 31. August. Das prominenteste Beispiel ist Stora Nassa im Värmdö-Schärengarten, rund acht Seemeilen östlich von Möja: rund 400 Inseln und Schären auf 2.945 Hektar, davon nur 280 Hektar Land. Besuchen dürfen Sie das Gebiet vom 1. September bis 31. Januar.

Erreichbar ist Stora Nassa ausschließlich mit eigenem Boot oder gebuchtem Transfer, es gibt keine Linienverbindung. Wer dorthin will, plant also ohnehin - und sollte den Kalender gleich mitplanen.

Robbenschutzgebiete

Für Robbenschutzgebiete gelten dieselben Zeiträume und derselbe Mindestabstand. Sie liegen meist auf kleinen, kahlen Schären, auf denen Kegelrobben und Seehunde ruhen und ihre Jungen aufziehen.

Der Fall bei Själberget zeigt, dass die Regel durchgesetzt wird. Und er zeigt das typische Motiv: Der Mann wollte die Tiere sehen. Genau das ist der Grund für den Abstand - Robben verlassen bei Störung die Liegeplätze, und Jungtiere werden dabei zurückgelassen.

Was in den Schutzgebieten sonst gilt

Sperrzeiten sind nur ein Teil der Vorschriften. Am Beispiel Stora Nassa zeigt sich, wie detailliert die Regeln sein können:

RegelInhalt
Geschwindigkeithöchstens 5 Knoten
Zeltennur auf zwei Inseln, maximal zwei Tage
FeuerLagerfeuer verboten
Hundenur auf zwei Inseln, dort angeleint
Gruppenab zehn Personen genehmigungspflichtig

Die Regeln unterscheiden sich von Gebiet zu Gebiet. Am Eingang jedes Naturschutzgebiets hängt eine Tafel mit den örtlichen Vorschriften; die vollständigen Verordnungen führt die Länsstyrelsen Stockholm.

Welche Arten geschützt werden

Die Schutzgebiete liegen dort, wo Seevögel in Kolonien brüten - meist auf vegetationsarmen Außenschären ohne Landraubtiere. Genannt werden unter anderem Eiderente, Trauerente, Samtente und mehrere Möwenarten, dazu die Alkenvögel: Trottellumme, Tordalk und Gryllteiste.

Der bekannteste Rückkehrer ist ein anderer: der Seeadler, der in den Schären wieder brütet, nachdem er durch Umweltgifte fast verschwunden war. Wo Sie ihn und andere Arten sehen können, steht im Beitrag über die Tierwelt der Schären.

Wo Sie die Grenzen finden

Die Schutzflächen sind in den Seekarten eingetragen und in der Kartenanwendung der Länsstyrelsen einsehbar. Auf dem Wasser markieren Schilder die Grenzen, allerdings nicht lückenlos - auf offener See sehen Sie sie erst, wenn Sie nah genug sind, und das ist bereits zu nah.

Wer paddelt, sollte die Gebiete vor der Tour in die Karte übertragen. Das Kajak bringt Sie überall hin, auch dorthin, wo Sie nicht hindürfen - genau das ist das Risiko.

Wer betroffen ist und wer nicht

Mit dem Linienboot kommen Sie den Schutzgebieten in der Regel gar nicht nahe, weil die Fahrrinnen anders verlaufen. Auch auf den Wanderetappen des Stockholm Archipelago Trail ist die Frage kaum relevant.

Betroffen sind Bootsfahrer, Paddler und alle, die abseits der Stege an Land gehen - also genau die Reiseform, die das Jedermannsrecht sonst so weitgehend erlaubt. Die Schutzgebiete sind eine der klaren Ausnahmen davon.

Vogelbeobachtung: wann es geht

Ab dem 16. August, in einzelnen Gebieten ab dem 1. September, sind die Flächen wieder zugänglich. Das trifft sich gut mit dem Herbstzug, wenn große Zahlen von Zugvögeln durch die Schären ziehen.

Ganzjährig möglich ist die Beobachtung aus der Distanz, mit Fernglas oder Spektiv vom Boot außerhalb der 100-Meter-Zone oder von einem der Beobachtungstürme, etwa im Naturreservat Björnö. Für die Außenschären gilt ohnehin: Weiter draußen sind die Kolonien größer, aber die Anreise anspruchsvoller - siehe den Beitrag über die abgelegenen Inseln.

Häufige Fragen zu den Vogelschutzgebieten

Wann sind die Vogelschutzgebiete gesperrt?

Vom 1. Februar bis 15. August, in einzelnen Gebieten wie Stora Nassa bis zum 31. August. Der Mindestabstand beträgt 100 Meter.

Gilt das auch für Robben?

Ja. Robbenschutzgebiete haben dieselben Zeiträume und denselben Mindestabstand.

Was kostet ein Verstoß?

Im Fall bei Själberget im Naturschutzgebiet Biskopsö waren es 30.000 Kronen. Die Regeln werden durchgesetzt.

Wie erkenne ich die Grenzen?

Über Seekarten und die Kartenanwendung der Länsstyrelsen. Schilder gibt es, aber nicht flächendeckend, und sie sind erst aus geringer Entfernung lesbar.

Betrifft mich das als normaler Urlauber?

Wenn Sie mit dem Linienboot fahren und auf den Inseln bleiben, praktisch nicht. Relevant wird es mit eigenem Boot oder Kajak.

Wann kann man Seevögel beobachten?

Ab dem 16. August beziehungsweise 1. September sind die Gebiete offen, was mit dem Herbstzug zusammenfällt. Aus mehr als 100 Metern Entfernung ist Beobachtung ganzjährig erlaubt.

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