Allemansrätten: das Jedermannsrecht in den Schären
Von Martin HöllingerZuletzt aktualisiert am 1. August 2026

Sie dürfen auf einer fremden Insel an Land gehen, dort übernachten und am nächsten Morgen weiterziehen - ohne zu fragen, ohne zu zahlen. Das Allemansrätten, das schwedische Jedermannsrecht, steht seit 1994 im Grundgesetz: In Kapitel 2, Paragraf 15 der Regeringsformen ist festgehalten, dass alle Zugang zur Natur nach dem Jedermannsrecht haben sollen. In den Schären mit ihren rund 24.000 Inseln ist das kein abstraktes Recht, sondern die Grundlage jeder Tour.
Der Grundsatz: nicht stören, nicht zerstören
Das Jedermannsrecht lässt sich auf vier Wörter eindampfen: inte störa, inte förstöra - nicht stören, nicht zerstören. Es ist ein Gewohnheitsrecht mit Verfassungsrang, das als Einschränkung des Eigentumsrechts wirkt und für alle gilt, die sich in Schweden aufhalten, auch für Gäste aus dem Ausland. Was es im Detail bedeutet, regeln andere Gesetze, vor allem das Umweltgesetzbuch (miljöbalken). Die offizielle Auslegung veröffentlicht das Naturvårdsverket.
Was Sie in den Schären dürfen
An Land gehen, sich zu Fuß bewegen, rasten, baden, mit dem Boot ankern, Beeren und Pilze sammeln und ein bis zwei Nächte im Zelt bleiben. Angeln mit Handgerät - also mit Rute oder Handleine - ist entlang der Küste und damit im gesamten Schärengarten frei und kostenlos, auch für Ausländer; die Details dazu stehen im Beitrag über Angeltouren in den Schären und bei Havs- och vattenmyndigheten. Zu Mindestmaßen und Fangbeschränkungen kommen regionale Regeln, etwa für Hecht an der Ostküste.
Die Hemfridszon: der wichtigste Begriff
Das Jedermannsrecht endet dort, wo der Hausfrieden beginnt. Die Hemfridszon ist der Bereich um ein Wohnhaus, in dem Sie sich nicht aufhalten dürfen - und sie hat bewusst keine feste Meterzahl. Wie weit sie reicht, hängt von Gelände, Sichtachsen und Bewuchs ab. Die Faustregel: Wenn sich jemand durch Ihre Anwesenheit gestört fühlen könnte, sind Sie zu nah. In den Schären ist das besonders relevant, weil viele Inseln dicht mit Sommerhäusern bebaut sind und die Grundstücke oft bis ans Wasser reichen. Suchen Sie sich zum Zelten oder Anlegen eine Bucht ohne Sichtkontakt zu Häusern.
Zelten: eine bis zwei Nächte
Ein Zelt darf für ein bis zwei Nächte an derselben Stelle stehen, sofern Sie ausreichend Abstand zu Wohnhäusern halten und nichts beschädigen. Wer länger bleiben will, fragt den Grundeigentümer. Größere Gruppen brauchen ohnehin Erlaubnis - eine Handvoll Zelte an einer Stelle ist kein Jedermannsrecht mehr. Wohnmobile und Fahrzeuge fallen nicht darunter: Das Jedermannsrecht gilt für Menschen zu Fuß, nicht für motorisiertes Übernachten abseits erlaubter Plätze. Alternativen mit Dach zeigt der Beitrag zum Übernachten in den Schären.
Feuer: niemals direkt auf dem Fels
Das ist der Punkt, an dem in den Schären am meisten schiefgeht. Ein Feuer auf blankem Granit sprengt den Stein: Die Hitze lässt große Schuppen abplatzen, und die schwarzen Narben bleiben jahrzehntelang sichtbar. Grillen direkt auf den glatten Felsplatten war lange ein massives Problem im Schärengarten und ging erst durch beharrliche Aufklärung zurück. Nutzen Sie also ausschließlich vorbereitete Feuerstellen oder einen Grill mit Beinen, und legen Sie nie Feuer direkt auf den Fels.
Dazu kommt die Waldbrandgefahr. In trockenen Sommern gilt regional ein Feuerverbot (eldningsförbud), das je nach Lage auch Grills und Campingkocher einschließen kann. Informieren Sie sich am Reisetag - im Zweifel bleibt das Feuer aus.
Wo das Jedermannsrecht nicht gilt
In Naturreservaten und Nationalparks gelten eigene, oft strengere Regeln: Manche verbieten das Zelten ganz, andere weisen feste Lagerplätze aus. Tafeln am Anleger nennen die jeweiligen Vorschriften, eine Übersicht führt die Länsstyrelsen Stockholm. Rund zwölf Prozent des Landes im Schärengarten gehören der Skärgårdsstiftelsen, und fast alle ihre Flächen sind Naturreservate - Sie bewegen sich also häufiger in Schutzgebieten, als Sie denken. Welche Inseln betroffen sind, listet die Skärgårdsstiftelsen. Was in den beiden Nationalparks gilt, steht im Beitrag über Ängsö und Nämdöskärgården.
Vogelschutzgebiete: Betreten verboten im Frühjahr
Viele kleine Schären sind Vogelschutzgebiete. Dort gilt im Frühjahr und Frühsommer ein Landungsverbot, das auch das Annähern mit dem Boot einschließt - im Gebiet Stora Nassa, einem der größten seiner Art im Stockholmer Schärengarten, etwa vom 1. Februar bis 15. August. Die Zeiträume und Schutzabstände sind je Gebiet unterschiedlich und in Seekarten sowie durch Schilder markiert. Wer im Frühjahr mit dem Kajak unterwegs ist, sollte die Karte vorher lesen; mehr dazu unter Vogelschutzgebiete im Schärengarten und Kajakfahren zwischen den Inseln.
Hunde an die Leine
Vom 1. März bis 20. August müssen Hunde in Wald und Flur an der Leine geführt werden - es ist die Brut- und Setzzeit. In Ortschaften und an Badestellen gilt die Leinenpflicht ganzjährig. Außerhalb dieses Zeitraums dürfen Hunde frei laufen, sofern sie sicher unter Kontrolle sind.
Was nicht zum Jedermannsrecht gehört
Jagen und das Fischen mit Netzen oder Reusen sind ausgenommen, ebenso das Fahren mit Motorfahrzeugen im Gelände. Sie dürfen keine lebenden Bäume beschädigen, keine Äste abbrechen und kein Holz von Grundstücken nehmen. Müll nehmen Sie vollständig mit - auf kleinen Inseln gibt es keine Entsorgung, und was liegen bleibt, bleibt liegen. Für die Notdurft gilt: ausreichend Abstand zum Wasser und zu Lagerplätzen. Wie sich das in ein größeres Bild fügt, zeigt der Beitrag zum nachhaltigen Tourismus in den Schären.
Häufige Fragen zum Jedermannsrecht
Darf man in den Stockholmer Schären wild zelten?
Ja, ein bis zwei Nächte an derselben Stelle, mit ausreichend Abstand zu Wohnhäusern. In Naturreservaten und Nationalparks können abweichende Regeln oder Zeltverbote gelten - Hinweistafeln am Anleger beachten.
Wie groß ist der Abstand zu Häusern?
Es gibt keine feste Meterzahl. Die Hemfridszon richtet sich nach Gelände und Sicht. Faustregel: Könnte sich jemand gestört fühlen, sind Sie zu nah - suchen Sie eine Bucht ohne Sichtkontakt.
Darf man auf den Schären ein Feuer machen?
Nur wenn keine Waldbrandgefahr besteht und nie direkt auf dem Fels - die Hitze sprengt den Granit und hinterlässt dauerhafte Schäden. Nutzen Sie vorbereitete Feuerstellen oder einen Grill mit Beinen.
Ist Angeln in den Schären erlaubt?
Mit Handgerät wie Rute oder Handleine ja, entlang der Küste kostenlos und ohne Schein, auch für Gäste aus dem Ausland. Netze und Reusen sind ausgenommen; Mindestmaße und Fangbeschränkungen gelten.
Muss der Hund angeleint sein?
Vom 1. März bis 20. August ja, in Wald und Flur. In Ortschaften und an Badestellen gilt die Leinenpflicht das ganze Jahr.
Gilt das Jedermannsrecht auch für Ausländer?
Ja. Es gilt für alle, die sich in Schweden aufhalten, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.
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